Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.1960 - VIII C 326.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,866
BVerwG, 27.10.1960 - VIII C 326.59 (https://dejure.org/1960,866)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1960 - VIII C 326.59 (https://dejure.org/1960,866)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1960 - VIII C 326.59 (https://dejure.org/1960,866)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,866) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 09.03.1962 - VIII C 94.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ablehnung des Antrages auf

    Der Verwaltungsgerichtshof hat somit die Frage, ob der Kläger wegen der von ihm befürchteten Verhaftungsgefahr einer subjektiv bedingten besonderen Zwangslage ausgesetzt gewesen ist, nach den Maßstäben geprüft, die das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung für die Anerkennung einer solchen Zwangslage aufgestellt hat (vgl. BVerwGE 1, 195; ferner u.a. die Urteile vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 -, DÖV 1958 S. 118, vom 27. Januar 1960 - BVerwG VIII C 337.59 -, vom 27. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 326.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 BVFG Nr. 20 = DVBl. 1961 S. 290).

    Zudem hätte dem Kläger angesichts der Tatsache, daß er sich in der Bundesrepublik aufhielt, als er den Entschluß faßte, nicht in die sowjetische Besatzungszone zurückzukehren, die Berufung auf seine angebliche Überängstlichkeit auch aus einem anderen Grunde nicht helfen können; denn die Prüfung der Frage, ob sein Unsicherheitsgefühl den Anerkennungstatbeständen des § 3 Abs. 1 BVFG genügte, hätte unter diesen Umständen besonders strenge Maßstäbe erfordert (Urteil vom 27. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 326.59 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.03.1962 - VIII C 290.59

    Rechtsmittel

    An den Nachweis der objektiven Merkmale für die Berechtigung einer solchen Befürchtung sind allerdings besonders strenge Anforderungen dann zu stellen, wenn der vermeintlich Gefährdete zu der Zeit, als er den Fluchtentschluß faßte, keine unmittelbaren Besorgnisse für seine persönliche Sicherheit zu hegen brauchte, wie das z.B. dann der Fall ist, wenn er sich im Zeitpunkt des Eintritts der vermeintlichen Gefahr auf einer Besuchsreise im Bundesgebiet befand und im Hinblick auf die befürchtete Gefahr davon Abstand nahm, in die sowjetische Besatzungszone zurückzukehren (vgl. insbesondere das Urteil vom 27. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 326.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 BVFG Nr. 20 = DVBl. 1961 S. 290).
  • BVerwG, 25.07.1961 - VI C 168.58

    Rechtsmittel

    - BVerwG VIII C 326.59 -.
  • BVerwG, 13.06.1961 - VI CB 159.60

    Rechtsmittel

    Leben oder für die persönliche Freiheit, eine besondere Zwangslage im Sinne des § 3 BVFG begründen kann, wenn sie nicht auf sinnlosen oder offenbar unbegründeten Vorstellungen beruht und wenn die Lage des Betroffenen sich auch bereits objektiv verschärft oder in irgendwie bedrohlicher Weise zugespitzt hat, so daß auch ein besonnener Bewohner der SBZ in der gleichen Lage wie der Betroffene die Flucht als einzigen zumutbaren Ausweg angesehen hätte (vgl. BVerwGE 1, 195; Urteile vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 - [DÖV 1958 S. 118] , vom 12. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 175.59 - [DVBl. 1961 S. 292] und vom 27. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 326.59 - [DVBl. 1961 S. 290]).
  • BVerwG, 28.09.1971 - VIII B 1.71
    Die Rechtsprechung hat für eine subjektive Zwangslage, wie sie hier allein in Rede steht, stets eine objektive Verschärfung und Zuspitzung verlangt (vgl. statt vieler Urteile vom 10. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 175.59 - [Buchholz 412.3 § 3 BVFG Nr. 19 = DVBl. 1961, 292 = ZLA 1961, 136] und vom 27. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 326.59 - [Buchholz a.a.O. Nr. 20 = DVBl. 1961, 290]).
  • BVerwG, 28.06.1962 - VIII C 70.60

    Rechtsmittel

    Allerdings werden in einem solchen Falle an den Nachweis der objektiven Merkmale einer subjektiv bedingten Zwangslage in der Regel dann besonders strenge Anforderungen zu stellen sein, wenn der Antragsteller nur aus wirtschaftlichen Gründen geflüchtet ist und nicht gleichzeitig Besorgnisse für seine persönliche Sicherheit zu hegen brauchte (vgl. das zuletzt erwähnte Urteil vom 22. März 1962; ferner die Urteile vom 27. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 326.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 20 = DVBl. 1961 S. 290, und vom 27. April 1961 - BVerwG VIII C 327.59 -, ZLA 1962 S. 29).
  • BVerwG, 30.09.1968 - VIII C 37.66

    Erteilung eines Vertriebenenausweises - Anerkennung eines Flüchtlings -

    Das gilt insbesondere dann, wenn er sich dazu entschließt, von einer Besuchsreise in das Bundesgebiet nicht zurückzukehren, um sich einer ihm vermeintlich drohenden Gefahr zu entziehen (vgl. das Urteil vom 27. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 326.59 - [Buchholz BVerwG 412.3, § 3 BVFG Nr. 20 = DVBl. 1961, 290]).
  • BVerwG, 29.12.1961 - VIII B 50.61

    Anerkennung als Flüchtling - Nichtrückkehr von einer Besuchsreise in das

    Es hat ferner in seinem Urteil vom 27. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 326.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 BVFG Nr. 20 = DVBl. 1961 S. 290, entschieden, daß, wenn ein Bewohner der ... Besatzungszone sich für seinen Entschluß, von einer Besuchsreise in das Bundesgebiet nicht an seinen Wohnsitz zurückzukehren, auf eine subjektive Zwangslage berufe, die Prüfung, ob ein Unsicherheitsgefühl den Anerkennungstatbeständen des § 3 BVFG genüge, besonders strenge Maßstäbe erfordere.
  • BVerwG, 13.06.1961 - VI B 59.60

    Einordnung der Befürchtung einer Lebensgefahr als besondere Zwangslage

    Das Berufungsgericht hat insbesondere nicht verkannt, daß auch die bloß subjektive Befürchtung des Betroffenen, ihm drohe eine unmittelbare Gefahr für Leib und leben oder für die persönliche Freiheit, eine besondere Zwangslage im Sinne des § 3 BVFG begründen kann, wenn sie nicht auf sinnlosen oder offenbar unbegründeten Vorstellungen beruht und wenn die Lage des Betroffenen sich auch bereits objektiv verschärft oder in irgendwie bedrohlicher Weise zugespitzt hat, so daß auch ein besonnener Bewohner der SBZ in der gleichen Lage wie der Betroffene die Flucht als einzigen zumutbaren Ausweg angesehen hätte (vgl. dazu auch BVerwGE 1, 195; Urteile vom 12. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 175.59 - [DVBl. 1961 S. 292] und vom 27. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 326.59 - [DVB1.1961 S. 290]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht